Kontaktaufnahme und Kommunikation
Durch unsere langjährige Erfahrung ist uns bewusst, dass Wahlbehörden aus organisatorischen Gründen Meldefristen für die Anmeldung als Wahlhelfer*in festlegen und einhalten müssen. Deshalb fordern wir unsere Kooperationspartner*innen bereits ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung dazu auf, sich mit ihren zuständigen Behörden umgehend in Verbindung zu setzen.
Auf diese Weise bekommen Behörden einerseits einen ersten Eindruck davon, welche Kooperationseinrichtungen von ERSTWAHLPROFIS in ihrer Stadt/Gemeinde oder ihrem Bezirk tätig sind und können sich schon einmal darauf einstellen, von diesen die Daten von Teilnehmer*innen mitgeteilt zu bekommen, die sich am Wahltag in einen Wahlvorstand berufen lassen möchten. Andererseits lässt sich bei dieser Gelegenheit bereits absprechen, bis wann diese Mitteilung spätestens erfolgen muss.
Sollte euch die Rolle unserer Kooperationseinrichtungen noch nicht ganz klar sein, schaut gerne einmal unter „Das Konzept“ oder „Jetzt Kooperationseinrichtung werden“ vorbei.
Individuelle Absprachen
Zwischen Wahlbehörden und unseren Kooperationseinrichtungen kann es durchaus zu individuellen Anfragen und Absprachen kommen. Zum Beispiel möchte eine Schule ein eigenes Wahllokal stellen. Oder es möchten sich einige Teilnehmende nur dann als Wahlhelfende engagieren, wenn sie zusammen mit ihren Freund*innen in Wahllokale eingeteilt werden können.
Solche individuellen Absprachen mögen vielleicht kleinteilig und mühsam erscheinen, führen jedoch bei Gelingen oft zu einer Bestärkung der Beteiligungsabsicht von allen Seiten.
Fragen und Kontakt
Sollte eure Wahlbehörde noch Wahlhelfer*innen benötigen, Fragen zu ERSTWAHLPROFIS haben oder wenn ihr ein anderes Anliegen habt, nehmt gerne Kontakt zu uns auf.